Forderungsprüfung
C-CON Innovative Fertigungstechnik GmbH & Co. KG
Rottenburg
Das Amtsgericht Landshut hat zur C-CON Innovative Fertigungstechnik GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.04.2025, Aktenzeichen IN 107/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 107/24
- Registerbezug
- Landshut, HRA 7938
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.04.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 107/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
C-CON Innovative Fertigungstechnik GmbH & Co. KG, Dieselstr. 15, 84056 Rottenburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin C-CON Innovative Fertigungstechnik Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Baier Korbinian, Baier Stefan und König Paul
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRA 7938
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
LECON RESTRUKTURIERUNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/KL-24-000011
1. Die Prüfung der bis 27.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 67, 68 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 27.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
C-CON Innovative Fertigungstechnik GmbH & Co. KG, Dieselstr. 15, 84056 Rottenburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin C-CON Innovative Fertigungstechnik Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Baier Korbinian, Baier Stefan und König Paul
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRA 7938
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
LECON RESTRUKTURIERUNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/KL-24-000011
1. Die Prüfung der bis 27.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 67, 68 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 27.03.2025