Forderungsprüfung
Buy Meat GmbH & Co. KG
Oldenburg
Das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) hat zur Buy Meat GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2025, Aktenzeichen 16 IN 18/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 18/19
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRA 206051
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 18.03.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
16 IN 18/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buy Meat GmbH & Co. KG, August-Wilhelm-Kühnholz-Str. 5, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRA 206051), vertr. d.: 1. Buy Meat Verwaltungs GmbH (AG Oldenburg HRB 213592), August-Wilhelm-Kühnholz-Straße 5, 26135 Oldenburg (Oldenburg), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marcin Rafal Smeja, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 17.03.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 17.03.2025