Sicherungsmaßnahme

Buy Meat GmbH & Co. KG

Oldenburg

Das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) hat zur Buy Meat GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.07.2019, Aktenzeichen 16 IN 18/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 18/19
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206051
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
03.07.2019
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Stefan Hinrichs

Veröffentlichungstext

16 IN 18/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Buy Meat
GmbH & Co. KG, August-Wilhelm-Kühnholz-Str. 5, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG
Oldenburg, HRA 206051), vertr. d.: 1. Buy Meat Verwaltungs GmbH (AG Oldenburg
HRB 213592), August-Wilhelm-Kühnholz-Straße 5, 26135 Oldenburg (Oldenburg),
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marcin Rafal Smeja,
(Geschäftsführer), ist am 02.07.2019 um 10:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Hinrichs,
Schloßplatz 3, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441 218910, Fax: 0441 2189139 bestellt
worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg
(Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 02.07.2019

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Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme