Insolvenzplan

Buddeberg & Weck, Inh. Udo Keseberg GmbH

Wuppertal

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Buddeberg & Weck, Inh. Udo Keseberg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.11.2025, Aktenzeichen 504 IN 110/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 110/25
Registerbezug
Wuppertal, HRB 5777
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.11.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Magdalena Konschalla
Stammkapital
102.258,38 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Großhandel mit Tuchen und verwandten Artikeln.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 110/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 5777 eingetragenen Buddeberg & Weck, Inh. Udo Keseberg GmbH, Plüschowstr. 5-7, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mario Werner Hille, Plüschowstr. 5-7, 42285 Wuppertal und Frau Sabine Keseberg-Hille, Plüschowstr. 5-7, 42285 Wuppertal

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Runkel, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, Turmhof 15, 42103 Wuppertal

wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 19.11.2025 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Mittwoch, 17.12.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

504 IN 110/25
Amtsgericht Wuppertal, 20.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzplan
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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