Masseunzulänglichkeit
FINI Mechanische Bearbeitung von Metallwaren und Kunststoffen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Wuppertal
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur FINI Mechanische Bearbeitung von Metallwaren und Kunststoffen Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen 507 IN 199/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 507 IN 199/25
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 6116
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.11.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Gegenstand des Unternehmens ist die mechanische Bearbeitung von Metallwaren, Kunststoffen und verwandten Artikeln und ihr Vertrieb. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse herzustellen, zu erwerben und zu vertreiben. Sie darf Dienstleistungen jeder Art ausführen und sich an anderen Unternehmen beteiligen.
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 199/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 6116 eingetragenen FINI Mechanische Bearbeitung von
Metallwaren und Kunststoffen Gesellschaft
mit beschränkter Haftung, Scheffelstraße 37, 42327 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikola Kukovacec, In den Birken 2, 42113 Wuppertal
ist am 30.10.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
507 IN 199/25
Amtsgericht Wuppertal, 02.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 6116 eingetragenen FINI Mechanische Bearbeitung von
Metallwaren und Kunststoffen Gesellschaft
mit beschränkter Haftung, Scheffelstraße 37, 42327 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikola Kukovacec, In den Birken 2, 42113 Wuppertal
ist am 30.10.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
507 IN 199/25
Amtsgericht Wuppertal, 02.11.2026