Sicherungsmaßnahme

Buddeberg & Weck, Inh. Udo Keseberg GmbH

Wuppertal

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Buddeberg & Weck, Inh. Udo Keseberg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.05.2025, Aktenzeichen 504 IN 110/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 110/25
Registerbezug
Wuppertal, HRB 5777
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.05.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Magdalena Konschalla
Stammkapital
102.258,38 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Großhandel mit Tuchen und verwandten Artikeln.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 110/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 5777 eingetragenen Buddeberg & Weck, Inh. Udo Keseberg GmbH, Plüschowstr. 5-7, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mario Werner Hille, Plüschowstr. 5-7, 42285 Wuppertal und Frau Sabine Keseberg-Hille, Plüschowstr. 5-7, 42285 Wuppertal

Geschäftszweig: Großhandel mit Tuchen und verwandten Artikeln

ist am 30.05.2025, um 09:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, Turmhof 15, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

504 IN 110/25
Amtsgericht Wuppertal, 30.05.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzplan
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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