Forderungsprüfung
BRUTTOSHOP Online Supermarkt GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur BRUTTOSHOP Online Supermarkt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.06.2026, Aktenzeichen IN 512/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 512/22
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 38577
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 26.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- das Betreiben eines Onlinehandels und eines Lieferservices mit Lebensmitteln und Getränken, Lebensmitteleinzelhandel, Lebensmittelgroßhandel sowie Transport, Import- und Export von Lebensmitteln, Handel mit Geschenkartikeln und Großhandel mit Non-Food-Artikeln.
Veröffentlichungstext
IN 512/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BRUTTOSHOP Online Supermarkt GmbH, Schleifweg 45, 90409 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Akcar Nadine, geb. Rascher
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 38577
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 23.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BRUTTOSHOP Online Supermarkt GmbH, Schleifweg 45, 90409 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Akcar Nadine, geb. Rascher
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 38577
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 23.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.06.2026