Vergütungsfestsetzung
BRUTTOSHOP Online Supermarkt GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur BRUTTOSHOP Online Supermarkt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.06.2026, Aktenzeichen IN 512/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 512/22
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 38577
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 26.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- das Betreiben eines Onlinehandels und eines Lieferservices mit Lebensmitteln und Getränken, Lebensmitteleinzelhandel, Lebensmittelgroßhandel sowie Transport, Import- und Export von Lebensmitteln, Handel mit Geschenkartikeln und Großhandel mit Non-Food-Artikeln.
Veröffentlichungstext
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IN 512/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BRUTTOSHOP Online Supermarkt GmbH, Schleifweg 45, 90409 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Akcar Nadine, geb. Rascher
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 38577
- Schuldnerin -
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 22.06.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner / die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 30.07.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
Der Insolvenzverwalter hat einen Zuschlag auf die Regelvergütung in Höhe von 25 % beantragt.
Begründet wurde der Zuschlag für seine Tätigkeiten
- hoher Aufwand für die Nachbearbeitung der Buchhaltung und schwierige
Informationsbeschaffung 30 %
- arbeitsrechtiche Themen (fehlende oder sehr mangelhafte Personalbuch- haltung, umfangreiche Insolvenzgeldangelegenheiten) 15 %
- aufwendige Tabellenbeabeitung mangels Unterlagen 15 %
die das übliche Maß für Tätigkeiten eines Insolvenzverwalters im Regelfall erheblich überschritten haben.
./. Tätigkeit als vorl. Insolvenzverwalter 10 %
Aufgrund der Überschneidungen der einzelnen Zuschlagstatbestände in Teilbereichen und im Rahmen des Gesamtbeurteilungsspielraumes wird insgesamt nur ein Zuschlag von 25 % beantragt.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.06.2026
IN 512/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BRUTTOSHOP Online Supermarkt GmbH, Schleifweg 45, 90409 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Akcar Nadine, geb. Rascher
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 38577
- Schuldnerin -
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 22.06.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner / die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 30.07.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
Der Insolvenzverwalter hat einen Zuschlag auf die Regelvergütung in Höhe von 25 % beantragt.
Begründet wurde der Zuschlag für seine Tätigkeiten
- hoher Aufwand für die Nachbearbeitung der Buchhaltung und schwierige
Informationsbeschaffung 30 %
- arbeitsrechtiche Themen (fehlende oder sehr mangelhafte Personalbuch- haltung, umfangreiche Insolvenzgeldangelegenheiten) 15 %
- aufwendige Tabellenbeabeitung mangels Unterlagen 15 %
die das übliche Maß für Tätigkeiten eines Insolvenzverwalters im Regelfall erheblich überschritten haben.
./. Tätigkeit als vorl. Insolvenzverwalter 10 %
Aufgrund der Überschneidungen der einzelnen Zuschlagstatbestände in Teilbereichen und im Rahmen des Gesamtbeurteilungsspielraumes wird insgesamt nur ein Zuschlag von 25 % beantragt.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.06.2026