Vergütungsfestsetzung
Starsarena Konzertagentur GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur Starsarena Konzertagentur GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen IN 733/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 733/23
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 27409
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Veranstaltung und Durchführung von Events und Konzerte aller Art, Werbung, Gestaltung und Herstellung, Verkauf von Flugtickets und Pauschalreisen, sonstige Reise und Veranstaltungstätigkeit.
Veröffentlichungstext
IN 733/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Starsarena Konzertagentur GmbH, Fürther Straße 335, 90429 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Milstein Artur
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 27409
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kowis Eduard, Rudolf-Breitscheid-Straße 25, 90762 Fürth
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 22.09.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 10.12.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 04.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Starsarena Konzertagentur GmbH, Fürther Straße 335, 90429 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Milstein Artur
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 27409
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kowis Eduard, Rudolf-Breitscheid-Straße 25, 90762 Fürth
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 22.09.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 10.12.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 04.11.2026