Forderungsprüfung
BOSIG Baukunststoffe GmbH
Elsterwerda
Das Amtsgericht Cottbus hat zur BOSIG Baukunststoffe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2026, Aktenzeichen 63 IN 93/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 93/25
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 4069
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 29.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1995
- Stammkapital
- 400.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Herstellung und der Vertrieb von Baukunststoffen .
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BOSIG Baukunststoffe GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 4069 CB), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fredrik Ljungmann, Roland-Schmid-Straße 1, 04910 Elsterwerda; Verfahrensbevollmächtigte: Gerloff Liebler Rechtsanwälte, Nymphenburger Straße 4, 80335 München; wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 01.09.2026 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Cottbus, den 28. Juli 2026
Az.: 63 IN 93/25
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 01.09.2026 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Cottbus, den 28. Juli 2026
Az.: 63 IN 93/25