Aufhebung des Verfahrens
Böhling Rohrleitungs- und Apparatebau GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Böhling Rohrleitungs- und Apparatebau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.04.2020, Aktenzeichen 67a IN 392/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 392/19
- Registerbezug
- Hamburg, HRB HRB 4692
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 01.04.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Dietmar Penzlin
- Im Handelsregister seit
- 1947
- Stammkapital
- 1.738.392,40 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Rohrleitungsbau, der Stahl- und Apparatebau, die Planung von Industrieanlagen und der Handel mit Stahlerzeugnissen aller Art.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 392/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 4692 eingetragenen
Böhling Rohrleitungs- und Apparatebau GmbH, Großmannstraße 118, 20539 Hamburg,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Constantin Rudolf Nika
Böhling und Herrn Peter Böhling
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, §
272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Eine Aufrechterhaltung der Eigenverwaltung würde zu Nachteilen für die
Gläubiger führen, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor
9, 20095 Hamburg, Telefon: (040) 3095 376 0, Fax:
004940309537650@fax.hamburg.de.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.Personen, die
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht
mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an
Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu
erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu
bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
67a IN 392/19
Amtsgericht Hamburg, 01.04.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 4692 eingetragenen
Böhling Rohrleitungs- und Apparatebau GmbH, Großmannstraße 118, 20539 Hamburg,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Constantin Rudolf Nika
Böhling und Herrn Peter Böhling
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, §
272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Eine Aufrechterhaltung der Eigenverwaltung würde zu Nachteilen für die
Gläubiger führen, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor
9, 20095 Hamburg, Telefon: (040) 3095 376 0, Fax:
004940309537650@fax.hamburg.de.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.Personen, die
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht
mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an
Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu
erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu
bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
67a IN 392/19
Amtsgericht Hamburg, 01.04.2020