Sicherungsmaßnahme
Bobesch Brandschutz GmbH & Co.KG
Hattersheim
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Bobesch Brandschutz GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2025, Aktenzeichen 810 IN 1337/25 B-10-1.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1337/25 B-10-1
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRA 54290
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 01.10.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Christine Tryfon
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1337/25 Bo-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bobesch Brandschutz GmbH & Co.KG, Im Gotthelf 23, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRA 54290), vertr. d.: 1. Bobesch Verwaltungs GmbH, Im Gotthelf 23, 65795 Hattersheim, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Daniel-Nicolae Bobesch, Weilmünster, (Geschäftsführer), ist am 29.09.2025 um 15:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.09.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.09.2025