Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
BIT Analytical Instruments GmbH
Schwalbach am Taunus
Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat zur BIT Analytical Instruments GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.08.2026, Aktenzeichen 90 IN 45/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Königstein im Taunus
- Aktenzeichen
- 90 IN 45/25
- Registerbezug
- Königstein im Taunus, HRB 5380
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 07.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
90 IN 45/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIT Analytical Instruments GmbH, Am Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach am Taunus (AG Königstein, HRB 5380), vertr. d.: Thomas Eck, Paul-hindemith-Straße 6, 63517 Rodenbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Königstein/Ts., 07.08.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Königstein/Ts., 07.08.2026