Vergütungsfestsetzung
BIRKAN Food Company GmbH
Kronau
Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur BIRKAN Food Company GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2024, Aktenzeichen 10 IN 572/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 10 IN 572/20
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 232634
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 23.10.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
10 IN 572/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BIRKAN Food Company GmbH
Heidigstraße 19
76709 Kronau
vertreten durch den Geschäftsführer Mehmet Siringül
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 232634
- Schuldnerin -
Beschluss:
Dem Insolvenzverwalter wird auf seinen Antrag vom 22.10.2024 gestattet, Versicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 4.462,50 € für die Zeit vom 02.11.2024 bis 02.11.2025 für die Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters bei der ALLCURA Versicherungs-AG, Police-Nr.: 77629014, mit einer Deckungssumme von 5 Mio. € als besondere Auslagen nach § 4 Abs. 3 S. 1, 2 InsVV der Masse im Wege des Vorschusses entnehmen zu dürfen.
Der Vorschuss wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet werden.
Gründe
Zu einer ordnungsgemäßen Amtsführung gehört der Abschluss einer Versicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz. Die Kosten sind gemäß § 4 III 1 InsVV in der Verwaltervergütung eingeschlossen.
Da es sich hier um ein Insolvenzverfahren handelt, bei welchem größere Haftungsrisiken zu gegenwärtigen sind, insbesondere Haftungsrisiken, die über den regelmäßigen Umfang hinausgehen, erscheint es sachangemessen, wenn die Versicherungsprämie für den Abschluss einer gesonderten Versicherung aus der Masse bestritten wird.
Da die Verwaltung mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden ist, sind die Kosten der angemessenen zusätzlichen Versicherung als Auslagen zu erstatten, § 4 III 2 InsVV.
Der Insolvenzverwalter kann aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf seine Vergütung und seine Auslagen entnehmen, wenn das Insolvenzgericht zustimmt. Die Prämie wurde belegt.
Nach alledem konnte die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses erteilt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 23.10.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BIRKAN Food Company GmbH
Heidigstraße 19
76709 Kronau
vertreten durch den Geschäftsführer Mehmet Siringül
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 232634
- Schuldnerin -
Beschluss:
Dem Insolvenzverwalter wird auf seinen Antrag vom 22.10.2024 gestattet, Versicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 4.462,50 € für die Zeit vom 02.11.2024 bis 02.11.2025 für die Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters bei der ALLCURA Versicherungs-AG, Police-Nr.: 77629014, mit einer Deckungssumme von 5 Mio. € als besondere Auslagen nach § 4 Abs. 3 S. 1, 2 InsVV der Masse im Wege des Vorschusses entnehmen zu dürfen.
Der Vorschuss wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet werden.
Gründe
Zu einer ordnungsgemäßen Amtsführung gehört der Abschluss einer Versicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz. Die Kosten sind gemäß § 4 III 1 InsVV in der Verwaltervergütung eingeschlossen.
Da es sich hier um ein Insolvenzverfahren handelt, bei welchem größere Haftungsrisiken zu gegenwärtigen sind, insbesondere Haftungsrisiken, die über den regelmäßigen Umfang hinausgehen, erscheint es sachangemessen, wenn die Versicherungsprämie für den Abschluss einer gesonderten Versicherung aus der Masse bestritten wird.
Da die Verwaltung mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden ist, sind die Kosten der angemessenen zusätzlichen Versicherung als Auslagen zu erstatten, § 4 III 2 InsVV.
Der Insolvenzverwalter kann aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf seine Vergütung und seine Auslagen entnehmen, wenn das Insolvenzgericht zustimmt. Die Prämie wurde belegt.
Nach alledem konnte die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses erteilt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 23.10.2024