Forderungsprüfung

BIO-LUTIONS Deutschland GmbH

Schwedt/Oder

Das Amtsgericht Neuruppin hat zur BIO-LUTIONS Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.02.2025, Aktenzeichen 15 IN 41/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 41/23
Registerbezug
Neuruppin, HRB 12451
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
13.02.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Herstellung von Verpackungs-, Material- und Produktlösungen basierend auf natürlichen Fasern.

Termine und Fristen

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Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BL Produktion GmbH vormals BIO-LUTIONS Deutschland GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12451 NP), Neuer Hafen 5, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Lummitsch, Friedrichsruher Weg 54, 21465 Wentorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Holtkamp, Kastanienstraße 24, 82515 Wolfratshausen
- Verfahrensbevollmächtigter: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1 - 3, 60327 Frankfurt am Main -
wird angeordnet: Nachrangige Gläubiger des Schuldners (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.03.2025 bei Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a ZPO für die Übermittlung anbieten (§ 174 Abs. 1 Satz 1 InsO).
Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen (§ 174 Abs. 4 InsO). Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO).
Neuruppin, den 11. Februar 2025
15 IN 41/23

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Aufhebung des Verfahrens
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Aufhebung des Verfahrens
  8. Vergütungsfestsetzung
  9. Eröffnung des Verfahrens
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