Sicherungsmaßnahme
bielomatik jagenberg GmbH + Co. KG
Neuffen
Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat zur bielomatik jagenberg GmbH + Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.04.2015, Aktenzeichen 5 IN 116/15.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 5 IN 116/15
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 730863
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 16.04.2015
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Esslingen, 5 IN 116/15 , Beschluss vom 16.04.2015
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
bielomatik jagenberg GmbH + Co. KG, Daimlerstraße 6-10, 72639 Neuffen (AG
Stuttgart, HRA 730863), vertr. d.: 1. bielomatik jagenberg
Geschäftsführungs-GmbH, Daimlerstraße 6-10, 72639 Neuffen, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Alexander Wassermann, (Geschäftsführer)
ist heute, am 16.04.2015, um 15:20 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Diplom-Kaufmann Patrick Wahren, c/o
Kanzlei Schneider Geiwitz & Partner, Königstraße 18, 70173 Stuttgart, Tel.:
0711/220548-60, Fax: 0711/220548-699, E-Mail: www.schneidergeiwitz.de bestellt
.
Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Antragstellerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Antragstellerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragstellerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
bielomatik jagenberg GmbH + Co. KG, Daimlerstraße 6-10, 72639 Neuffen (AG
Stuttgart, HRA 730863), vertr. d.: 1. bielomatik jagenberg
Geschäftsführungs-GmbH, Daimlerstraße 6-10, 72639 Neuffen, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Alexander Wassermann, (Geschäftsführer)
ist heute, am 16.04.2015, um 15:20 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Diplom-Kaufmann Patrick Wahren, c/o
Kanzlei Schneider Geiwitz & Partner, Königstraße 18, 70173 Stuttgart, Tel.:
0711/220548-60, Fax: 0711/220548-699, E-Mail: www.schneidergeiwitz.de bestellt
.
Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Antragstellerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Antragstellerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragstellerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).