Sicherungsmaßnahme
BFL Beteiligungsgesellschaft mb
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur BFL Beteiligungsgesellschaft mb eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.11.2024, Aktenzeichen 810 IN 1265/24 B-14-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1265/24 B-14-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 83425
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 18.11.2024
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Julia Kappel-Gnirs
- Im Handelsregister seit
- 1991
- Stammkapital
- 2.500.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Erwerb, die Verwaltung, die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen für Tochterunternehmen und für Dritte. Dienstleistungen, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, werden nicht erbracht. Die Rechtsstellung der Gesellschaft bei den anderen Unternehmen kann insbesondere die des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft, ei …
- Branchenindikator
- Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1265/24 B-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BFL Beteiligungsgesellschaft mb, Ohmstraße 13, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 83425), vertr. d.: Bernd F. Lunkewitz, (Geschäftsführer), ist am 18.11.2024 um 10:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.11.2024
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.11.2024