Schlusstermin
Bestmessebau GmbH
Neuss
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Bestmessebau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.12.2024, Aktenzeichen 502 IN 30/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 30/21
- Registerbezug
- Neuss, HRB 19968
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.12.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Messerveranstaltungs-Requisiten zur Gestaltung von Messeständen, abgesehen von genehmigungspflichtigen, gefährlichen oder verbotenen Gegenständen. Herstellung von Materialien für Messestandgestaltung, Verleih von Messestand-Requisiten, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich der Messeplanung, des Logodesigns, Design von Messeveranstaltun …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 30/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19968 eingetragenen Bestmessebau GmbH, Moselstr. 18, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch Herrn Guimin Liao, Königstraße 23, 41460 Neuss
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.02.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Die Massearmut wurde beseitigt.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
502 IN 30/21
Amtsgericht Düsseldorf, 19.12.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19968 eingetragenen Bestmessebau GmbH, Moselstr. 18, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch Herrn Guimin Liao, Königstraße 23, 41460 Neuss
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.02.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Die Massearmut wurde beseitigt.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
502 IN 30/21
Amtsgericht Düsseldorf, 19.12.2024