Vergütungsfestsetzung

Bestmessebau GmbH

Neuss

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Bestmessebau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.02.2024, Aktenzeichen 502 IN 30/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 30/21
Registerbezug
Neuss, HRB 19968
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.02.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Messerveranstaltungs-Requisiten zur Gestaltung von Messeständen, abgesehen von genehmigungspflichtigen, gefährlichen oder verbotenen Gegenständen. Herstellung von Materialien für Messestandgestaltung, Verleih von Messestand-Requisiten, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich der Messeplanung, des Logodesigns, Design von Messeveranstaltun …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 30/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19968 eingetragenen Bestmessebau GmbH, Moselstr. 18, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch Herrn Guimin Liao, Königstraße 23, 41460 Neuss

reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht durch die Beteiligten bis zum 25.03.2024 ein entsprechender Kostenvorschuss einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung mit dem Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).

502 IN 30/21
Amtsgericht Düsseldorf, 05.02.2024

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Schlusstermin
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Forderungsprüfung
  8. Eröffnung des Verfahrens
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