Vergütungsfestsetzung

Bestmessebau GmbH

Neuss

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Bestmessebau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.04.2025, Aktenzeichen 502 IN 30/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 30/21
Registerbezug
Neuss, HRB 19968
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.04.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Messerveranstaltungs-Requisiten zur Gestaltung von Messeständen, abgesehen von genehmigungspflichtigen, gefährlichen oder verbotenen Gegenständen. Herstellung von Materialien für Messestandgestaltung, Verleih von Messestand-Requisiten, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich der Messeplanung, des Logodesigns, Design von Messeveranstaltun …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 30/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19968 eingetragenen Bestmessebau GmbH, Moselstr. 18, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch Herrn Guimin Liao,

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt ergänzend neu festgesetzt:
Vergütung XXX
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX
Zwischensumme XXX
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX
Endbetrag XXX
Auf die Vergütung sind bereits festgesetzte Beträge als Vorschüsse anzurechnen: .
Der Endbetrag in Höhe von XXX kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO), auch wenn der Massezufluss erst nach der Schlussrechnungslegung, jedoch noch vor Aufhebung des Verfahrens erfolgt (s.a. BGH, IX ZB 75/16).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den ergänzenden Vergütungsantrag verwiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen werden.

502 IN 30/21
Amtsgericht Düsseldorf, 02.04.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Schlusstermin
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Forderungsprüfung
  8. Eröffnung des Verfahrens
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten