Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
BDM Zeitarbeit GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur BDM Zeitarbeit GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.08.2024, Aktenzeichen IN 52/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 52/20
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 8811
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 14.08.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 52/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BDM Zeitarbeit GmbH, Föhrenstraße 7, 90482 Nürnberg, derzeit: Frühlingstraße 15, 89440 Lutzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Maier Hans-Jürgen, verstorben am 23.11.2022
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 8811
- Schuldnerin -
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 19.06.2024 zu entscheiden. Vor Entscheidung sind der Schuldner und die Insolvenzgläubiger zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 26.08.2024 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nürnberg eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.08.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BDM Zeitarbeit GmbH, Föhrenstraße 7, 90482 Nürnberg, derzeit: Frühlingstraße 15, 89440 Lutzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Maier Hans-Jürgen, verstorben am 23.11.2022
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 8811
- Schuldnerin -
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 19.06.2024 zu entscheiden. Vor Entscheidung sind der Schuldner und die Insolvenzgläubiger zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 26.08.2024 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nürnberg eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.08.2024