Forderungsprüfung
BDM Zeitarbeit GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur BDM Zeitarbeit GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.07.2025, Aktenzeichen IN 52/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 52/20
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 8811
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 14.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 52/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BDM Zeitarbeit GmbH, Föhrenstraße 7, 90482 Nürnberg, derzeit: Frühlingstraße 15, 89440 Lutzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Maier Hans-Jürgen, verstorben am 23.11.2022
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 8811
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28-39 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 11.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BDM Zeitarbeit GmbH, Föhrenstraße 7, 90482 Nürnberg, derzeit: Frühlingstraße 15, 89440 Lutzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Maier Hans-Jürgen, verstorben am 23.11.2022
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 8811
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28-39 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 11.07.2025