Vergütungsfestsetzung
BDM Zeitarbeit GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur BDM Zeitarbeit GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.08.2026, Aktenzeichen IN 52/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 52/20
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 8811
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 26.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 52/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BDM Zeitarbeit GmbH, Föhrenstraße 7, 90482 Nürnberg, derzeit: Frühlingstraße 15, 89440 Lutzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Maier Hans-Jürgen, verstorben am 23.11.2022
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 8811
- Schuldnerin -
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 20.08.2026 zu entscheiden. Vor Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 10.09.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BDM Zeitarbeit GmbH, Föhrenstraße 7, 90482 Nürnberg, derzeit: Frühlingstraße 15, 89440 Lutzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Maier Hans-Jürgen, verstorben am 23.11.2022
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 8811
- Schuldnerin -
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 20.08.2026 zu entscheiden. Vor Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 10.09.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.08.2026