Insolvenzplan
Bauunternehmung Brockmeyer GmbH
Melle
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur Bauunternehmung Brockmeyer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.01.2026, Aktenzeichen 60 IN 19/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 60 IN 19/25
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 17984
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 15.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1996
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Errichtung von Wohn- und Industriebauten und die Ausführung von Bauleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, oder sie erwerben.
Veröffentlichungstext
60 IN 19/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmung Brockmeyer GmbH, Gausekamp 18, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRB 17984), vertr. d.: Frank Brockmeyer, Borgloher Straße 32, 49326 Melle, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 12.02.2026, 14:00 Uhr, Saal 8, Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Osnabrück, 14.01.2026
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 12.02.2026, 14:00 Uhr, Saal 8, Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Osnabrück, 14.01.2026