Forderungsprüfung
Bauunternehmung Brockmeyer GmbH
Melle
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur Bauunternehmung Brockmeyer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.01.2026, Aktenzeichen 60 IN 19/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 60 IN 19/25
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 17984
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 28.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1996
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Errichtung von Wohn- und Industriebauten und die Ausführung von Bauleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, oder sie erwerben.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
60 IN 19/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmung Brockmeyer GmbH, Gausekamp 18, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRB 17984), vertr. d.: Frank Brockmeyer, Borgloher Straße 32, 49326 Melle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 27.01.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 27.01.2026