Vergütungsfestsetzung
Bauunternehmung Brockmeyer GmbH
Melle
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur Bauunternehmung Brockmeyer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 60 IN 19/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 60 IN 19/25
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 17984
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1996
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Errichtung von Wohn- und Industriebauten und die Ausführung von Bauleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, oder sie erwerben.
Veröffentlichungstext
60 IN 19/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmung Brockmeyer GmbH, Gausekamp 18, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRB 17984), vertr. d.: Frank Brockmeyer, Borgloher Straße 32, 49326 Melle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Sachwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Osnabrück, 12.10.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Sachwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Osnabrück, 12.10.2026