Insolvenzbekanntmachung
Bauen & Wohnen BauService und Verwaltung Forst GmbH
Forst (Lausitz)
Das Amtsgericht Cottbus hat zur Bauen & Wohnen BauService und Verwaltung Forst GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 63 IN 11/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 11/25
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 11207
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Durchführung von Bauleistungen aller Art im Bereich Hochbau und Tiefbau sowie die Vergabe von Bauleistungen aller Art an Subunternehmer und aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte; die Verwaltung von Immobilien.
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauen & Wohnen BauService und Verwaltung Forst GmbH, Finkenweg 6, 03149 Forst (Lausitz) hat das Insolvenzgericht am 12. Oktober 2026 beschlossen:
1. Zur Genehmigung der Veräußerung des Grundstücks der Schuldnerin „Gebäude- und Freifläche Gubener Straße 31, Forst (Lausitz)“ mit einer Größe von 7.536 m², eingetragen beim Amtsgericht Cottbus, Grundbuch von Forst (Lausitz), Flur 13, Flurstück 239/6 zu einem Kaufpreis in Höhe von 12.000,00 Eurowird das schriftliche Verfahren angeordnet.
2. Einwendungen sind bis zum 02.11.2026 in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus zu erheben.
3. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 12. Oktober 2026
Az.: 63 IN 11/25
1. Zur Genehmigung der Veräußerung des Grundstücks der Schuldnerin „Gebäude- und Freifläche Gubener Straße 31, Forst (Lausitz)“ mit einer Größe von 7.536 m², eingetragen beim Amtsgericht Cottbus, Grundbuch von Forst (Lausitz), Flur 13, Flurstück 239/6 zu einem Kaufpreis in Höhe von 12.000,00 Eurowird das schriftliche Verfahren angeordnet.
2. Einwendungen sind bis zum 02.11.2026 in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus zu erheben.
3. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 12. Oktober 2026
Az.: 63 IN 11/25