Insolvenzbekanntmachung
Bauen & Wohnen BauService und Verwaltung Forst GmbH
Forst/Lausitz
Das Amtsgericht Cottbus hat zur Bauen & Wohnen BauService und Verwaltung Forst GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2025, Aktenzeichen 63 IN 11/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 11/25
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 11207
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 06.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Durchführung von Bauleistungen aller Art im Bereich Hochbau und Tiefbau sowie die Vergabe von Bauleistungen aller Art an Subunternehmer und aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte; die Verwaltung von Immobilien.
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauen & Wohnen BauService und Verwaltung Forst GmbH, Finkenweg 6, 03149 Forst (Lausitz) ist Herr Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt, Wallgäßchen 4, 01097 Dresden, mit Wirkung vom 01.10.2025 zum neuen Insolvenzverwalter bestellt worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Cottbus, den 1. Oktober 2025, 63 IN 11/25