Schlusstermin
Badulin Bauunternehmen GmbH
Rheine
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Badulin Bauunternehmen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2026, Aktenzeichen 79 IN 13/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 79 IN 13/24
- Registerbezug
- Steinfurt, HRB 10036
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 13/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10036 eingetragenen Badulin Bauunternehmen GmbH, Burgsteinfurter Damm 198, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sergej Badulin, Burgsteinfurter Damm 198 b, 48432 Rheine
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Ulrike Schlarmann, Schorlemerstr. 15, 48493 Wettringen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
20.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B aus.
79 IN 13/24
Amtsgericht Münster, 21.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10036 eingetragenen Badulin Bauunternehmen GmbH, Burgsteinfurter Damm 198, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sergej Badulin, Burgsteinfurter Damm 198 b, 48432 Rheine
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Ulrike Schlarmann, Schorlemerstr. 15, 48493 Wettringen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
20.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B aus.
79 IN 13/24
Amtsgericht Münster, 21.09.2026