Insolvenzbekanntmachung
Badulin Bauunternehmen GmbH
Rheine
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Badulin Bauunternehmen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2025, Aktenzeichen 79 IN 13/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 79 IN 13/24
- Registerbezug
- Steinfurt, HRB 10036
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 13/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10036 eingetragenen Badulin Bauunternehmen GmbH, Burgsteinfurter Damm 198, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sergej Badulin, Burgsteinfurter Damm 198 b, 48432 Rheine
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Ulrike Schlarmann, Schorlemerstr. 15, 48493 Wettringen
wird bestimmt:
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 20.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines Vergleiches mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Sergej Badulin, zur Erledigung der Geschäftsführerhaftungsansprüche der Masse gegen eine Zahlung an diese in Höhe von 50.000,00 EUR, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 25.09.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B, eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
79 IN 13/24
Amtsgericht Münster, 29.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10036 eingetragenen Badulin Bauunternehmen GmbH, Burgsteinfurter Damm 198, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sergej Badulin, Burgsteinfurter Damm 198 b, 48432 Rheine
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Ulrike Schlarmann, Schorlemerstr. 15, 48493 Wettringen
wird bestimmt:
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 20.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines Vergleiches mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Sergej Badulin, zur Erledigung der Geschäftsführerhaftungsansprüche der Masse gegen eine Zahlung an diese in Höhe von 50.000,00 EUR, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 25.09.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B, eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
79 IN 13/24
Amtsgericht Münster, 29.09.2025