Sicherungsmaßnahme
Badulin Bauunternehmen GmbH
Rheine
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Badulin Bauunternehmen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.04.2024, Aktenzeichen 79 IN 13/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 79 IN 13/24
- Registerbezug
- Steinfurt, HRB 10036
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Lukas Kahl
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 13/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10036 eingetragenen Badulin Bauunternehmen GmbH, Burgsteinfurter Damm 198, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sergej Badulin, Burgsteinfurter Damm 198 b, 48432 Rheine
Geschäftszweig: Bauunternehmungen sowie Handel mit Natursteinen etc.
ist am 04.04.2024, um 13:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Lukas Kahl, Adalbertstraße 8, 48565 Steinfurt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
79 IN 13/24
Amtsgericht Münster, 04.04.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10036 eingetragenen Badulin Bauunternehmen GmbH, Burgsteinfurter Damm 198, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sergej Badulin, Burgsteinfurter Damm 198 b, 48432 Rheine
Geschäftszweig: Bauunternehmungen sowie Handel mit Natursteinen etc.
ist am 04.04.2024, um 13:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Lukas Kahl, Adalbertstraße 8, 48565 Steinfurt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
79 IN 13/24
Amtsgericht Münster, 04.04.2024