Forderungsprüfung
BaBeMas GmbH
Brandenburg an der Havel
Das Amtsgericht Potsdam hat zur BaBeMas GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.12.2020, Aktenzeichen 35 IN 179/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 179/18
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 27447
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 08.12.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Errichtung und Sanierung von Gebäuden.
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BaBeMas GmbH (Registergericht: AG Potsdam 27447 P), Mötzower Landstraße 91 a,
14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Stefan Günther wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich
angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam,
Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet,
muss bis zum 18.01.2021 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag
bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über
das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 4. Dezember 2020, 35 IN 179/18
BaBeMas GmbH (Registergericht: AG Potsdam 27447 P), Mötzower Landstraße 91 a,
14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Stefan Günther wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich
angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam,
Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet,
muss bis zum 18.01.2021 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag
bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über
das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 4. Dezember 2020, 35 IN 179/18