Insolvenzbekanntmachung
AVICEM KOKI GmbH & Co. KG
Glauchau
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur AVICEM KOKI GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.06.2026, Aktenzeichen 304 IN 2142/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 304 IN 2142/24
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 8282
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 19.06.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2142/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282
vertreten durch die Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Elsäßer
ergeht am 18.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 23.07.2026
11:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
a. Zustimmung zum Verkauf des Geschäftsanteils der Schuldnerin an der im Handels-
register des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 22828 eingetragenen KOKI TECHNIK Transmission Systems GmbH mit Sitz in Niederwürschnitz mit der lfd. Nr. 1 im
Nennwert von 26.000,00 € € zum Kaufpreis in Höhe von 1,00 € € an die Elsässer
Automotive GmbH mit Sitz in Gräfelfing
Im Zuge des Verkaufs erklärt die KOKI TECHNIK Transmission Systems GmbH den
Verzicht auf die weitere Teilnahme am Insolvenzverfahren der AVICEM KOKI
GmbH & Co. KG als nicht nachrangiger Insolvenzgläubiger, soweit dies zur
vollständigen Befriedigung aller übrigen nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger sowie
der vollständigen Bezahlung der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten
erforderlich ist.
b. Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages mit der KOKI TECHNIK Transmission Systems GmbH, mit welchem der bestehende, einem qualifizierten Rangrücktritt
unterliegende Darlehensanspruch über 33.572.266,72 € rechtlich umgestaltet wird in einen Anspruch aus einem Besserungsschein, der einen Zahlungsanspruch
entsprechend der Bedingungen des bisherigen qualifizierten Rangrücktritts vorsieht.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Aktenzeichen: 304 IN 2142/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282
vertreten durch die Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Elsäßer
ergeht am 18.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 23.07.2026
11:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
a. Zustimmung zum Verkauf des Geschäftsanteils der Schuldnerin an der im Handels-
register des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 22828 eingetragenen KOKI TECHNIK Transmission Systems GmbH mit Sitz in Niederwürschnitz mit der lfd. Nr. 1 im
Nennwert von 26.000,00 € € zum Kaufpreis in Höhe von 1,00 € € an die Elsässer
Automotive GmbH mit Sitz in Gräfelfing
Im Zuge des Verkaufs erklärt die KOKI TECHNIK Transmission Systems GmbH den
Verzicht auf die weitere Teilnahme am Insolvenzverfahren der AVICEM KOKI
GmbH & Co. KG als nicht nachrangiger Insolvenzgläubiger, soweit dies zur
vollständigen Befriedigung aller übrigen nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger sowie
der vollständigen Bezahlung der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten
erforderlich ist.
b. Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages mit der KOKI TECHNIK Transmission Systems GmbH, mit welchem der bestehende, einem qualifizierten Rangrücktritt
unterliegende Darlehensanspruch über 33.572.266,72 € rechtlich umgestaltet wird in einen Anspruch aus einem Besserungsschein, der einen Zahlungsanspruch
entsprechend der Bedingungen des bisherigen qualifizierten Rangrücktritts vorsieht.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.