Eröffnung des Verfahrens

AVICEM KOKI GmbH & Co. KG

Glauchau

Das Amtsgericht Chemnitz hat über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 02.01.2025, Aktenzeichen 304 IN 2142/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen
304 IN 2142/24
Registerbezug
Chemnitz, HRA 8282
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
02.01.2025
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2142/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282
vertreten durch die Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Elsäßer

ergeht am 31.12.2024 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Metallbearbeitung und Metallverabreitung) wird am 31.12.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.

Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.

3. Zum Sachwalter wird

Herr
Dr. Hubert Ampferl
Dr. Beck & Partner GbR
Ludwigstraße 50
95028 Hof
Telefon geschäftlich: 09281 833108 0
Telefax: 09281 833108 9
Email geschäftlich: advo@ra-dr-beck.de
Website: www.ra-dr-beck.de

bestellt.

4. Die Schuldnerin wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen - ausgenommen ist sie selbst, diese hat der Sachwalter durchzuführen.

5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei derSchuldnerin schriftlich zweifach bis zum 17.02.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Schuldnerin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

6. Auf den Berichtstermin sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Sachwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 31.03.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

7. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens