Insolvenzbekanntmachung
AVICEM KOKI GmbH & Co. KG
Glauchau
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur AVICEM KOKI GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.01.2025, Aktenzeichen 304 IN 2142/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 304 IN 2142/24
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 8282
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 29.01.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2142/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282
vertreten durch die Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Elsäßer
ergeht am 27.01.2025 nachfolgende Entscheidung:
Der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts-Insolvenzgerichts-Chemnitz vom 31.12.2024 wird wegen einer offensichtlichen und Richtigkeit nach § 319 ZPO wie folgt berichtigt:
Unter Ziff. 4 wird anstelle der Schuldnerin beauftragt die Zustellung durchzuführen, der Sachwalter beauftragt die Zustellungen durchzuführen.
Unter Ziff. 5 anstelle die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bei der Schuldnerin schriftlich zweifach bis zum 17.2.2025 anzumelden muss es heißen die Insolvenzgläubiger werden aufgeführt wird Insolvenzforderungen bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 17.2.2025 anzumelden.
Unter Ziff. 5 Satz 2 wird anstelle wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt richtig geführt er diese Mitteilung an den Schuldner schuldhaft unterlässt oder verzögert
In den Gründen wird in Abs. 5 anstelle der Formulierung der Verfahrensabschnitt wird mündlich durchgeführt, das Verfahren wird schriftlich geführt.
In den Gründen wird im vorletzten Absatz anstelle die Anordnung der Eigenverwaltung wurde von dem Sachwalter Ampferl Hubert beantragt, geführt die Anordnung der Eigenverwaltung wurde von den Sachwalter Ampferl Hubert befürwortet.
Aktenzeichen: 304 IN 2142/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282
vertreten durch die Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Elsäßer
ergeht am 27.01.2025 nachfolgende Entscheidung:
Der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts-Insolvenzgerichts-Chemnitz vom 31.12.2024 wird wegen einer offensichtlichen und Richtigkeit nach § 319 ZPO wie folgt berichtigt:
Unter Ziff. 4 wird anstelle der Schuldnerin beauftragt die Zustellung durchzuführen, der Sachwalter beauftragt die Zustellungen durchzuführen.
Unter Ziff. 5 anstelle die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bei der Schuldnerin schriftlich zweifach bis zum 17.2.2025 anzumelden muss es heißen die Insolvenzgläubiger werden aufgeführt wird Insolvenzforderungen bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 17.2.2025 anzumelden.
Unter Ziff. 5 Satz 2 wird anstelle wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt richtig geführt er diese Mitteilung an den Schuldner schuldhaft unterlässt oder verzögert
In den Gründen wird in Abs. 5 anstelle der Formulierung der Verfahrensabschnitt wird mündlich durchgeführt, das Verfahren wird schriftlich geführt.
In den Gründen wird im vorletzten Absatz anstelle die Anordnung der Eigenverwaltung wurde von dem Sachwalter Ampferl Hubert beantragt, geführt die Anordnung der Eigenverwaltung wurde von den Sachwalter Ampferl Hubert befürwortet.