Sicherungsmaßnahme
Avermann Betonfertigteiltechnik GmbH & Co. KG
Osnabrück
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur Avermann Betonfertigteiltechnik GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.01.2026, Aktenzeichen 28 IN 39/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 28 IN 39/25
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 205362
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 29.01.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
28 IN 39/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Avermann Betonfertigteiltechnik GmbH & Co. KG, Lengericher Landstraße 35, 49078 Osnabrück (AG Osnabrück, HRA 205362), vertr. d.: 1. Avermann Betonfertigteiltechnik Verwaltungsgesellschaft mbH, Lengericher Landstraße 35, 49078 Osnabrück, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stephan Bocken, (Geschäftsführerin), 1.2. Timo Steinhauer, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 05.12.2025 um 09:41 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 29.01.2026
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 29.01.2026