Insolvenzbekanntmachung

Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG

St. Ingbert

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.02.2022, Aktenzeichen 105 IN 41/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
105 IN 41/18
Registerbezug
Saarbrücken, HRA 9063
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
23.02.2022
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 41/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 9063 eingetragenen Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Autohaus Heim & Köpke Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönning Feser Partner, Jülicher Straße 116, 52070 Aachen

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 29.03.2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO),

hier:
Zustimmung zum Abschluss des zu den Akten eingereichten Vergleiches mit der Erich Menke GmbH & Co. KG über die (gerundet) hälftige Abgeltung der wechselseitigen Ansprüche.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 04.02.2022 nebst Beschlussantrag verwiesen.

Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 20a eingesehen werden.

Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.

Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

105 IN 41/18
Amtsgericht Saarbrücken, 22.02.2022

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Forderungsprüfung
  9. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  10. Insolvenzbekanntmachung
  11. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  12. Eröffnung des Verfahrens
  13. Sicherungsmaßnahme
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