Forderungsprüfung
Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG
St. Ingbert
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2020, Aktenzeichen 105 IN 41/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 105 IN 41/18
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA HRA 9063
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 09.07.2020
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 41/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 9063
eingetragenen Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG, Obere Kaiserstraße 279,
66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin, die Autohaus Heim & Köpke Geschäftsführungsgesellschaft mbH,
Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 11.08.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 20a niedergelegt.
105 IN 41/18
Amtsgericht Saarbrücken, 03.07.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 9063
eingetragenen Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG, Obere Kaiserstraße 279,
66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin, die Autohaus Heim & Köpke Geschäftsführungsgesellschaft mbH,
Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 11.08.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 20a niedergelegt.
105 IN 41/18
Amtsgericht Saarbrücken, 03.07.2020
Verfahrensverlauf
- Schlusstermin
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme