Sicherungsmaßnahme
Aug. Hespenheide GmbH & Co. KG
Bremen
Das Amtsgericht Bremen hat zur Aug. Hespenheide GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.07.2025, Aktenzeichen 509 IN 9/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 509 IN 9/25
- Registerbezug
- Bremen, HRA 13285 HB
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 01.07.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
509 IN 9/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aug. Hespenheide GmbH & Co. KG, Innsbrucker Str. 96, 28215 Bremen (AG Bremen, HRA 13285 HB), vertr. d.: 1. Hans Hespenheide Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ingo Hespenheide, (Geschäftsführer), 1.2. Karin Hespenheide, (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle zusätzlich zu der am 11.06.2025 um 14:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme des folgenden einzelnen Geschäfts mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:
* Abschluss eines unechten Massekreditvertrages mit der Die Sparkasse Bremen AG nach
* Maßgabe des vorliegenden Entwurfs über die Verwendung derjenigen Forderungen der
* Schuldnerin, die insolvenzfest der künftigen Absonderunge zu Gunsten der Die Sparkasse
* Bremen AG unterliegen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 01.07.2025
* Abschluss eines unechten Massekreditvertrages mit der Die Sparkasse Bremen AG nach
* Maßgabe des vorliegenden Entwurfs über die Verwendung derjenigen Forderungen der
* Schuldnerin, die insolvenzfest der künftigen Absonderunge zu Gunsten der Die Sparkasse
* Bremen AG unterliegen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 01.07.2025