Sicherungsmaßnahme
ARTOS Beteiligungs- und Management GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur ARTOS Beteiligungs- und Management GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.06.2012, Aktenzeichen 254 IN 70/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 254 IN 70/12
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 17945
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.06.2012
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
- Im Handelsregister seit
- 2001
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- das Halten und Verwalten von Beteiligungen und die Übernahme von Managementaufgaben bei den Beteiligungs- und anderen Unternehmen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 70/12
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17945 eingetragenen ARTOS
Beteiligungs- und Management GmbH, Karl-Zahn-Str. 15, 44141 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Kai-Uwe Arndt Ludwig, Im Sundern
2, 44532 Lünen
ist am 12.06.2012, um 10:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph
Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
254 IN 70/12
Amtsgericht Dortmund, 13.06.2012
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17945 eingetragenen ARTOS
Beteiligungs- und Management GmbH, Karl-Zahn-Str. 15, 44141 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Kai-Uwe Arndt Ludwig, Im Sundern
2, 44532 Lünen
ist am 12.06.2012, um 10:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph
Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
254 IN 70/12
Amtsgericht Dortmund, 13.06.2012