Forderungsprüfung
ARTOS Beteiligungs- und Management GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur ARTOS Beteiligungs- und Management GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.02.2024, Aktenzeichen 254 IN 70/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 254 IN 70/12
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 17945
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.02.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2001
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- das Halten und Verwalten von Beteiligungen und die Übernahme von Managementaufgaben bei den Beteiligungs- und anderen Unternehmen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 70/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17945 eingetragenen ARTOS Beteiligungs- und Management GmbH, Karl-Zahn-Str. 15, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Kai-Uwe Arndt Ludwig, Im Sundern 2, 44532 Lünen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen Nr. 29 bis 41 im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.309 niedergelegt.
254 IN 70/12
Amtsgericht Dortmund, 16.02.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17945 eingetragenen ARTOS Beteiligungs- und Management GmbH, Karl-Zahn-Str. 15, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Kai-Uwe Arndt Ludwig, Im Sundern 2, 44532 Lünen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen Nr. 29 bis 41 im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.309 niedergelegt.
254 IN 70/12
Amtsgericht Dortmund, 16.02.2024