Insolvenzbekanntmachung
Argo Group GmbH
Augsburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Argo Group GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.01.2026, Aktenzeichen 67a IN 276/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 276/22
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 30800
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 14.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 1.610.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erwerb, Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Erbringung oder Vermittlung von Personaldienstleistungen, Übernahme der Haftung zugunsten sowie Geschäftsführung und das Management von solchen Unternehmen sowie Unternehmensberatung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 276/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 30800 eingetragenen Argo Group GmbH, Werner-Haas-Straße 8, 86153 Augsburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Reiner Dilba und Herrn Marcus Schulz
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Verwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Erhebung der Klage wegen der Geschäftsführerhaftungsansprüche unter Beauftragung der Kanzlei Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte GmbH als Verfahrensbevollmächtigte.
bestimmt auf
Donnerstag, 26.02.2026, 10:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 276/22
Amtsgericht Hamburg, 13.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 30800 eingetragenen Argo Group GmbH, Werner-Haas-Straße 8, 86153 Augsburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Reiner Dilba und Herrn Marcus Schulz
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Verwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Erhebung der Klage wegen der Geschäftsführerhaftungsansprüche unter Beauftragung der Kanzlei Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte GmbH als Verfahrensbevollmächtigte.
bestimmt auf
Donnerstag, 26.02.2026, 10:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 276/22
Amtsgericht Hamburg, 13.01.2026