Forderungsprüfung
Argo Group GmbH
Augsburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Argo Group GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.11.2024, Aktenzeichen 67a IN 276/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 276/22
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 30800
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 29.11.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 1.610.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erwerb, Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Erbringung oder Vermittlung von Personaldienstleistungen, Übernahme der Haftung zugunsten sowie Geschäftsführung und das Management von solchen Unternehmen sowie Unternehmensberatung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 276/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 30800 eingetragenen Argo Group GmbH, Werner-Haas-Straße 8, 86153 Augsburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Reiner Dilbund Herrn Marcus Schulz
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) und Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
für die Zustimmung zu dem unter Vorbehalt der Zustimmung der Gläubigerversammlung geschlossenen Vergleich vom 08.11.2024 zwischen der Argo Group GmbH und dem Finanzamt Hamburg-Mitte,
wird bestimmt auf
Donnerstag, 06.02.2025, 10:20 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 niedergelegt.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, die Insolvenzgläubiger, die Insolvenzverwalterin und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 276/22
Amtsgericht Hamburg, 28.11.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 30800 eingetragenen Argo Group GmbH, Werner-Haas-Straße 8, 86153 Augsburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Reiner Dilbund Herrn Marcus Schulz
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) und Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
für die Zustimmung zu dem unter Vorbehalt der Zustimmung der Gläubigerversammlung geschlossenen Vergleich vom 08.11.2024 zwischen der Argo Group GmbH und dem Finanzamt Hamburg-Mitte,
wird bestimmt auf
Donnerstag, 06.02.2025, 10:20 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 niedergelegt.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, die Insolvenzgläubiger, die Insolvenzverwalterin und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 276/22
Amtsgericht Hamburg, 28.11.2024