Sicherungsmaßnahme

Argo Group GmbH

Augsburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Argo Group GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.12.2022, Aktenzeichen 67a IN 276/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 276/22
Registerbezug
Augsburg, HRB 30800
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
19.12.2022
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Susanne Riedemann
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
1.610.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erwerb, Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Erbringung oder Vermittlung von Personaldienstleistungen, Übernahme der Haftung zugunsten sowie Geschäftsführung und das Management von solchen Unternehmen sowie Unternehmensberatung.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 276/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 30800 eingetragenen Argo Group GmbH, Werner-Haas-Straße 8, 86153 Augsburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Reiner Dilba und Herrn Marcus Schulz

Geschäftszweig: Erwerb, Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Erbringung oder Vermittlung von Personaldienstleistungen etc.

ist am 16.12.2022, um 12:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 276/22
Amtsgericht Hamburg, 16.12.2022

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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