Insolvenzbekanntmachung
B & D Marine GmbH
Wismar
Das Amtsgericht Schwerin hat zur B & D Marine GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen 580 IN 644/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 644/23
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 14491
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 29.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
580 IN 644/23
In dem Insolvenzverfahren d.
B & D Marine GmbH, Uferweg 1, 23968 Wismar, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Goralski und Barbara Swiatkowska
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 14491
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit dem
Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Daniel Goralksi, zur
Abgeltung der Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung gemäß § 15b
InsO in Höhe von 18.000,00 €.
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.11.2026 bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1 InsO als erteilt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 29.10.2026
In dem Insolvenzverfahren d.
B & D Marine GmbH, Uferweg 1, 23968 Wismar, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Goralski und Barbara Swiatkowska
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 14491
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit dem
Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Daniel Goralksi, zur
Abgeltung der Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung gemäß § 15b
InsO in Höhe von 18.000,00 €.
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.11.2026 bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1 InsO als erteilt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 29.10.2026