Masseunzulänglichkeit
ARCC Ambulantes Rehabilitations Centrum Castrop GmbH
Castrop-Rauxel
Das Amtsgericht Dortmund hat zur ARCC Ambulantes Rehabilitations Centrum Castrop GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.06.2026, Aktenzeichen 253 IN 82/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 253 IN 82/25
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 16978
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2001
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- ist der Betrieb sämtlicher physiotherapeutischer Anwendungen und Maßnahmen einschließlich alle damit in Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte und Tätigkeiten . Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmungen errichten, ererben, sich an solchen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen. Sie ist auch zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 82/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16978 eingetragenen ARCC Ambulantes Rehabilitations Centrum Castrop GmbH,
Mühlengasse 3, 44575 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Malte Hasenberg,
Fuchsloch 37, 59399 Olfen
ist am 22.05.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
253 IN 82/25
Amtsgericht Dortmund, 05.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16978 eingetragenen ARCC Ambulantes Rehabilitations Centrum Castrop GmbH,
Mühlengasse 3, 44575 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Malte Hasenberg,
Fuchsloch 37, 59399 Olfen
ist am 22.05.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
253 IN 82/25
Amtsgericht Dortmund, 05.06.2026