Masseunzulänglichkeit

ARCC Ambulantes Rehabilitations Centrum Castrop GmbH

Castrop-Rauxel

Das Amtsgericht Dortmund hat zur ARCC Ambulantes Rehabilitations Centrum Castrop GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.06.2026, Aktenzeichen 253 IN 82/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
253 IN 82/25
Registerbezug
Dortmund, HRB 16978
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.06.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2001
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
ist der Betrieb sämtlicher physiotherapeutischer Anwendungen und Maßnahmen einschließlich alle damit in Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte und Tätigkeiten . Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmungen errichten, ererben, sich an solchen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen. Sie ist auch zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 82/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16978 eingetragenen ARCC Ambulantes Rehabilitations Centrum Castrop GmbH,
Mühlengasse 3, 44575 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Malte Hasenberg,
Fuchsloch 37, 59399 Olfen

ist am 22.05.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

253 IN 82/25
Amtsgericht Dortmund, 05.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Eröffnung des Verfahrens
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