Forderungsprüfung

ARCC Ambulantes Rehabilitations Centrum Castrop GmbH

Castrop-Rauxel

Das Amtsgericht Dortmund hat zur ARCC Ambulantes Rehabilitations Centrum Castrop GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2026, Aktenzeichen 253 IN 82/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
253 IN 82/25
Registerbezug
Dortmund, HRB 16978
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.09.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2001
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
ist der Betrieb sämtlicher physiotherapeutischer Anwendungen und Maßnahmen einschließlich alle damit in Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte und Tätigkeiten . Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmungen errichten, ererben, sich an solchen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen. Sie ist auch zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 82/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16978 eingetragenen ARCC Ambulantes Rehabilitations Centrum Castrop GmbH,
Mühlengasse 3, 44575 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Malte Hasenberg,
Fuchsloch 37, 59399 Olfen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 NR. 19 - 24) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
07.10.2026.

Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
253 IN 82/25
Amtsgericht Dortmund, 02.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Eröffnung des Verfahrens
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