Sicherungsmaßnahme
"Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V."
Köthen (Anhalt)
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat zur "Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V." eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.12.2025, Aktenzeichen 2 IN 202/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 202/25
- Registerbezug
- Stendal, VR 33092
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 19.12.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: AZ In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des "Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V.", Mühlenbreite 49, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, VR 33092), vertr. d.: 1. Horst-Peter Lämmler, (Vorstand), 2. Dieter Beneke, (Vorstand), ist am 19.12.2022 um 11:15 Uhr der Aufgabenkreis des vorläufigen Sachwalters dahingehend erweitert worden, dass er den Schuldner bei
* der Insolvenzgeldvorfinanzierung,
* den Verhandlungen mit Interessenten,
* den Verhandlungen mit den Leistungsträgern (Städte und Kommunen),
* der Kommunikation im Verein sowie mit Dritten (Presse, Landesregierung Sachsen-Anhalt) und der Vorbereitung der Einstellung des Geschäftsbetriebes
unterstützen kann.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 19.12.2025
* der Insolvenzgeldvorfinanzierung,
* den Verhandlungen mit Interessenten,
* den Verhandlungen mit den Leistungsträgern (Städte und Kommunen),
* der Kommunikation im Verein sowie mit Dritten (Presse, Landesregierung Sachsen-Anhalt) und der Vorbereitung der Einstellung des Geschäftsbetriebes
unterstützen kann.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 19.12.2025