Sicherungsmaßnahme

"Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V."

Köthen (Anhalt)

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat zur "Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V." eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.12.2025, Aktenzeichen 2 IN 202/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 202/25
Registerbezug
Stendal, VR 33092
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
03.12.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: AZ In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des "Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V.", Mühlenbreite 49, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, VR 33092), vertr. d.: 1. Horst-Peter Lämmler, (Vorstand), 2. Dieter Beneke, (Vorstand), ist am 03.12.2025 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M., BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Askanische Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau, Tel.: 0340/21677790-0, Fax: 0340/21677790-29, E-Mail: dessau-rosslau@bbl-law.de zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 03.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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