Insolvenzbekanntmachung
AR Exakt Estrich Bodenbau GmbH
Dillingen
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur AR Exakt Estrich Bodenbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.09.2026, Aktenzeichen 107 IN 62/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 62/24
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 106069
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 14.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Ausführung sämtlicher Estricharbeiten aller Art sowie alle hierzu notwendigen Vor- und Nacharbeiten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 62/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106069 eingetragenen AR Exakt Estrich Bodenbau GmbH, Hüttenwerkstraße 12-14, 66763 Dillingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhammet Can Arslan, Merziger Straße 19, 66763 Dillingen
hat der vorläufige Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.10.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6 aus.
107 IN 62/24
Amtsgericht Saarbrücken, 14.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106069 eingetragenen AR Exakt Estrich Bodenbau GmbH, Hüttenwerkstraße 12-14, 66763 Dillingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhammet Can Arslan, Merziger Straße 19, 66763 Dillingen
hat der vorläufige Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.10.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6 aus.
107 IN 62/24
Amtsgericht Saarbrücken, 14.09.2026